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KHZG

Krankenhauszukunftsgesetz

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Am 29. Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten. Es ändert eine Reihe vorangehender Gesetze und Erlasse wie etwa das Krankenhausfinanzierungsgesetz, das Krankenhausentgeltgesetz oder die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung. Das KHZG wurde beschlossen, um den Weg frei zu machen für eine moderne, digitale Versorgungsstruktur deutscher Krankenhäuser ‒ anlassbezogen mit dem Ziel, Auswirkungen wie jenen der Corona-Pandemie künftig wirksamer begegnen zu können.

Digitaler Schub für Deutschlands Krankenhäuser

Bund und Länder lassen sich die mit dem KHZG bereitgestellten Förderungen 4,3 Milliarden Euro kosten, die seit dem 1. Januar 2021 über den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) bereitgestellt werden. Der Bund steuert 3 Milliarden Euro bei, die Länder tragen 1,3 Milliarden Euro. Investiert werden soll bis 2024 vorrangig in den Ausbau digitaler Services in den Krankenhäusern. Lag der Fokus vorhergehender Gesetzesgrundlagen verstärkt auf dem ambulanten Bereich sowie der Standardisierung der elektronischen Patientenakte (ePA), so schließt das KHZG nun den Bedarf im Sinne des Patienten und konzentriert sich dabei auf die klinischen Kernprozesse ‒ von der Notaufnahme über die Pflege- und Behandlungsleistungen bis hin zum Entlassmanagement und die digitale Nachsorge zu Hause, z. B. nach einer Operation. Das KHZG fordert IT-Anbieter wie Klinikbetreiber gleichermaßen heraus, digitale Strukturen zu schaffen, die das „Patient Engagement“, also die aktive Einbeziehung des mündigen Patenten in seine Behandlung, im Blick haben. Gleichzeitig soll im Sinne der „Patient Journey“ die Behandlungssicherheit erhöht und der intersektorale Informationsaustausch zwischen Klinik, Patient und externen Behandlern unterstützt werden. Zentraler Bestandteil des KHZG ist deshalb weiterhin die ePA und ihr künftiger Ausbau im Sinne dieser Zusammenarbeit. Versehen ist das KHZG mit zahlreichen Fristen von der Antragseinreichung bis zur terminierten Umsetzung einzelner Services. In den Zeitraum der Umsetzung des KHZG bis 2024 fällt auch die vorgeschriebene Analyse des digitalen Reifegrades deutscher Krankenhäuser (s. u.). Die Feststellung des digitalen Reifegrads ist verpflichtend und dient dazu, den Fortschritt und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu dokumentieren. Detailliert legt der Gesetzestext darüber hinaus die Kriterien der Förderwürdigkeit fest, die mittels sogenannter Fördertatbestände ermittelt werden. Bei Nichterfüllung droht der Gesetzgeber mit Sanktionen.

Für viele Kliniken bedeuten die Vorgaben des KHZG eine digitale Revolution

Die durchgehend vernetzte digitale Welt gibt es in deutschen Krankenhäusern äußerst selten. Und so erfordert der digitale Prozessschub, den die Umsetzung des KHZG mit sich bringt, mehr als reines IT-Know-how ‒ die Unterstützung des Kunden beginnt für Anbieter wie Cerner schon lange vorher. Als erfahrener Hersteller von Healthcare-IT-Anwendungen berät Cerner seine Kunden schon, bevor es um die Implementierung der digitalen Prozesslandschaft geht. Konkret bedeutet dies die professionelle Begleitung bei Change-Management-Prozessen, was mitunter tief in die organisatorischen und prozessualen Abläufe eines Krankenhauses und seiner Abteilungen hineinreicht. Gemeinsam mit den Ansprechpartnern in den Kliniken werden Abläufe eruiert und in einem gemeinsamen Austausch so strukturiert, dass sie als digitaler Prozess sinnvoll abgebildet werden können.

Digitaler Reifegrad: Prozesse strukturiert analysieren, planen, umsetzen und messen

Dass auch heute noch Prozesse papierbasiert laufen, Arztbriefe abgetippt werden und Dokumentationen unvollständig oder unleserlich weitergereicht werden, ist durchaus gängiger Alltag in deutschen Krankenhäusern ‒ mangelte es doch bisher an Anreizen, Vorgaben und schlichtweg Zeit im eng getakteten klinischen Alltag, um hier tiefgreifende Prozessänderungen einzuleiten. Doch wo und wie ist mit der Umsetzung zu beginnen, die ja am Ende durchgängig und unter Einbeziehung aller am Prozess Beteiligten sein soll? Das KHZG formuliert hier den Begriff des digitalen Reifegrads, der Auskunft über den Status quo der Digitalisierung gibt und Gradmesser für die angestrebten KHZG-Maßnahmen ist. Überprüft wird dies laut KHZG mit einer ersten Messung im Juli 2021 und einer zweiten im Juli 2023. Derzeit werden noch die genauen Kriterien der digitalen Reifegradmessung festgelegt. Cerner hat einen Fragenkatalog für die Feststellung des Digitalisierungsstands entwickelt, der auf dem anerkannten HIMSS-EMRAM-Reifegradmodell basiert. Während Cerner-Kunden weltweit das Reifegradmodell der HIMSS Analytics Group bereits seit langem als etablierten Standard nutzen, wird dieses nun im Kontext des KHZG mit dem auf die gesetzlichen Anforderungen angepassten Fragenkatalog zur Ermittlung des Digitalisierungsgrades herangezogen.

Digitalisierung unterstützen: Das KHZG fördert 11 klinische Bereiche

Insgesamt elf Fördertatbestände sind es, die das KHZG bezogen auf die Kernprozesse in einer Klinik aufführt, um mittels Fördermitteln die angestrebte digitale Reife zu erlangen. Dabei sind es vor allem die Fördertatbestände 2 bis 6, deren Umsetzung für deutsche Kliniken bis 2024 maßgeblich sind. Darunter fallen das Patientenportal, die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, die Einrichtung eines klinischen Entscheidungsunterstützungssystems, das Medikationsmanagement sowie die digitale Leistungsanforderung.

Hier finden Sie eine Auflistung der Fördertatbestände des KHZG in Verbindung mit den passenden Cerner-Lösungen für Ihr Krankenhaus.

Fördertatbestand 1

Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik.

Bei der Aufnahme des Patienten in der Notaufnahme erfolgt zuallererst die Triagierung. Somit wird die Dringlichkeit der Behandlung des Patienten festgelegt und auch die Zuordnung zum Behandlungsteam/-bereich. Patienten, die vom Rettungsdienst gebracht werden, werden über die Anbindung von NIDA/IVENA im Vorfeld angemeldet und auch Patientendaten können zu diesem Zeitpunkt übermittelt werden.

Auf dem Dashboard der Notaufnahme werden alle Patienten mit ihrer Dringlichkeitsstufe, der aktuellen Wartezeit und dem Behandlungsstatus sowie dem Behandlungsort angezeigt. Weitere Informationen können einfach per Mausklick abgerufen werden, indem z. B. Befunde oder die Patientenakte einsehbar sind. Durch diese Übersicht ist klar, wer als nächstes behandelt werden muss und wo sich die Patienten in der Behandlungssequenz befinden. Da die Informationen regelmäßig aktualisiert werden und die Notaufnahmelösung Mitarbeiter durch Erinnerungen, z. B. bei Überschreitung festgelegter Wartezeiten, bei ihrer Arbeit unterstützt, können die Abläufe in der Notaufnahme performant gestaltet werden.

Durch die patientenzentrierte Darstellung werden alle Daten des Patienten dargestellt und können individuell bearbeitet werden. In diese Sicht fließen auch die Daten der Rettungsdienste ein. Auch Point-of-Care-Geräte können angebunden werden und diese Daten werden hier ebenfalls in der Gesamtheit dargestellt. Hinzu kommt ein reibungsloser Informationstransfer über die Notaufnahme hinaus, da alle betreffenden Daten in der individuellen elektronischen Patientenakte abgelegt werden. Diese kann im Rahmen der Behandlung von allen beteiligten Bereichen eingesehen und bearbeitet werden, ob im Notaufnahmebereich, in den Leistungsstellen, in der Intermediate Care Station oder auf der peripheren Station. Dies trägt dazu bei, doppelte Arbeit zu vermeiden und die Behandlungsqualität durch optimierte Kommunikation zu verbessern.

Patientenportale. Dazu gehören das digitale Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement, Entlass- und Überleitungsmanagement

Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation. Dazu zählen die Digitale Dokumentation sowie Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen

Die Pflegeprozessdokumentation ist eine Kernfunktionalität der elektronischen Patientenakte in i.s.h.med®. Sie ermöglicht im klinischen Alltag eine schnelle, unkomplizierte und strukturierte Dokumentation der Prozessschritte. Die Kombination der Instrumente epaAC / epaKIDS / epaPSYC (für das pflegerische Assessment) und LEP Nursing 3 (für die Maßnahmenplanung und den Durchführungsnachweis) sorgt für mehr Transparenz. Zusätzlich werden dem Pflegepersonal, unter Berücksichtigung der individuellen Pflegeprobleme und Bedürfnisse des Patienten, Vorschläge für Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Pflegeplans unterbreitet. Basierend auf dem Pflegeassessment und der Pflegeanamnese generiert das System auch Hinweise auf Risiken bezüglich Dekubitus- oder Sturzgefahr, Mangelernährung, Pneumonie, Verwirrtheit/Demenz usw.

Die Fieberkurve wird in der elektronischen Patientenakte des Patientenprofils zur grafischen Darstellung von klinischen Messwerten sowie von Arzneimittelverordnungen und -ereignissen in zeitlicher Abhängigkeit genutzt. Auf diese Weise erhalten Mitarbeiter schnell einen Überblick über die medizinische Dokumentation ihres Patienten und können diese auch gleich bearbeiten. Die Vielzahl an Informationen wie Befunde, Dokumente, Messwerte etc. wird so transparent. Bei Bedarf können detailliertere Informationen durch einen Drill-Down schnell erreicht werden. Wollen Mitarbeiter Beobachtungen am Patienten erfassen bzw. Aufträge für Diagnose und Therapie neu erstellen, ist dies einfach in den entsprechenden Funktionen realisierbar. Damit die Erfassung möglichst schnell und einfach ist, binden wir überall dort, wo es möglich ist, POCT-Geräte an das System an, so dass die Werte direkt ins KIS-System übernommen werden.

Im Rahmen der Therapie und Diagnostik des Patienten können Befunde und erzielte Ergebnisse mit der Leistungsdokumentation in einem gemeinsamen Schritt erfolgen, so dass diese Informationen direkt für alle Kollegen verfügbar sind. Die im Rahmen der Behandlung erfassten Medikamente, Leistungen und Gruppenleistungen stehen automatisch für die Abrechnung und die Berechnung von Komplexpauschalen zur Verfügung.

Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen

Um die Ärzte und Pflegekräfte optimal in der Behandlung ihrer Patienten zu unterstützen, integrieren wir folgende entscheidungsunterstützende Systeme in die Abläufe von i.s.h.med®.

Elsevier

Zur Unterstützung des medizinischen Personals und einer hohen Behandlungsqualität stehen in i.s.h.med Order Sets zur Verfügung. Dabei handelt es sich um krankenhausindividuell ausgestaltete leitlinien- und evidenzbasierte Anordnungslisten für Diagnostik und Therapie, die in i.s.h.med implementiert sind, vom Krankenhaus definiert und z. B. von einem externen Anbieter klinischer Leitlinien wie Elsevier stets auf aktuellem wissenschaftlichem Stand gehalten werden. Für den Arzt stellen Order Sets in i.s.h.med nicht nur eine Erleichterung im Anordnungsprozess dar. Vielmehr kann er die in ihnen zusätzlich hinterlegten Informationen auch nutzen, um sein Wissen aufzufrischen und zu verbessern. Neben einer Zeitersparnis und Qualitätsverbesserung durch leitliniengerechte Standardisierung der Behandlung profitieren Ärzte auch von einem schnellen Zugang zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Quellen.

Dosing GmbH

Im Umfeld der Medikation wird das klinische Personal unterstützt, indem Patientendaten und pharmazeutisch-medizinische Informationen von Dosing GmbH in einen Kontext gesetzt werden. Speziell bei der Einnahme mehrerer Arzneimittel durch einen Patienten können Expertensysteme schon im Vorfeld etwaige Unverträglichkeiten ermitteln und entsprechende Warnhinweise anzeigen.

SAP

Mit der Komponente SAP Business Workflow werden Regeln abgebildet und somit die Anwender auf wichtige Ereignisse oder Konstellationen hingewiesen.

Digitales Medikationsmanagement

Die Medikation ist eine der häufigsten therapeutischen Maßnahmen im Rahmen einer stationären Behandlung. Die Prozesse rund um die Arzneimitteltherapie sind komplex und dadurch fehleranfällig. Moderne Informationstechnologie kann diesen Prozess umfassend unterstützen und verbessern. Mit unseren IT-Lösungen wird der Medikationsprozess von der Aufnahme bis zur Dokumentation der Verabreichung und Übergabe in den Entlassungsprozess durchgängig in allen Phasen elektronisch unterstützt. Dabei wird der durch das E-Health-Gesetz vorgegebene Medikationsplan ebenso berücksichtigt wie die Rezeptschreibung.

Es geht jedoch um mehr als um eine reine Prozessunterstützung. Das klinische Personal wird unterstützt, indem Patientendaten und pharmazeutisch-medizinische Informationen in einen Kontext gesetzt werden. Speziell bei der Einnahme mehrerer Arzneimittel durch einen Patienten können Expertensysteme schon im Vorfeld etwaige Unverträglichkeiten ermitteln und entsprechende Warnhinweise anzeigen. Letztendlich entscheidet aber der Arzt, ob ein Medikament trotz Warnung verordnet wird. Möglich ist dies durch eine enge Kooperation mit Partnern und einer Verknüpfung unseres Krankenhausinformationssystems i.s.h.med® mit Arzneimittelinformationssystemen und -datenbanken. In i.s.h.med ist das Expertenwissen aus AiDKlinik® der Firma Dosing GmbH integriert. AiDKlinik ist ein CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt.

Digitale Leistungsanforderung

Für jeden Patienten, sowohl ambulant als auch stationär, können Leistungen beauftragt werden. Dies geht einzeln oder als Sammelauftrag. An dieser Stelle können auch Order Sets zum Einsatz kommen, damit auf Basis von Standards gezielt Untersuchungen, Therapien und Medikamente im selben Schritt verordnet werden können. In den Funktionsbereichen werden beauftragte Leistungen angezeigt und können hier terminiert oder direkt erbracht werden.
Die Arbeitslisten der Funktionsbereiche können folgendermaßen gestaltet werden:

  • Patienten ohne Termin
  • Patienten geplant
  • Aufträge unbestätigt
  • Auftragssicht des Funktionsbereichs
  • Dokumente des Funktionsbereichs
  • Leistungen ohne Befund
  • Leistungen quittiert
  • Leistungen storniert

Die Terminierung von Leistungen umfasst Einzeltermine, zyklische Termine oder auch Gruppentermine. Die Termine sind für alle Anwender zum Patienten sichtbar. Diese Termine können über die Patienten App von m.Doc auch dem Patienten zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Leistungserbringung bzw. -quittierung wird direkt dokumentiert, so dass die Befunde schnell für die anfordernde Abteilung zur Verfügung stehen.

Zur Anbindung von Funktionsbereichen mit Subsystemen nutzen wir vorkonfigurierte Nachrichten, damit alle Befunde schnell und strukturiert in i.s.h.med® verfügbar sind. Durch die strukturierte Erfassung von Befunden in i.s.h.med können im Prozess der Arztbriefschreibung ganz gezielt Daten aus Vorbefunden übernommen werden. So ist es beispielsweise möglich, aus Befunden gezielt Zusammenfassungen und/oder Therapieempfehlungen automatisiert zu übernehmen und die umfassenden Gesamtbefunde als Beilagen anzufügen. Zudem stehen für den Arztbrief alle Bereiche der digitalen Patientenakte zur Übernahme in den Arztbrief zur Verfügung. Über unseren Connector können Sie den Brief auch als eArztbrief übermitteln oder ins Portal für nachbehandelnde Ärzte hochladen.

Leistungsabstimmung und Cloud-Computing-Systeme

Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen

Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke

Die in unserem Portfolio enthaltene Videosprechstunde ist in SAP Patient Management / i.s.h.med® integriert und beinhaltet Video- und Chat-Kommunikationskanäle, die Sie z.B. in folgenden Szenarien unterstützen:

  • Ferntermine oder Nachuntersuchungstermine mit dem Patienten
  • Interdisziplinäre Abstimmung zu einem Fall mit anderen Kollegen
  • Medizinische Unterstützung bei Fällen in Alten- und Pflegeheimen
  • Nachsorgetermine mit dem Patienten

Von der Terminierung bis zu Chat-Funktionen während der Sprechstunde ist alles in einer Lösung enthalten.
Die Kommunikation ist zertifiziert verschlüsselt, somit sind Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleistet. Einer der großen Vorteile besteht darin, dass die Dokumentation der Sprechstunde in i.s.h.med erfolgt. Somit können Rezepte, Verlaufsnotizen und Briefe direkt im Anschluss jedem an der Behandlung Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.
Gerade bei multimorbiden Patienten mit einer komplexen Diagnostik und Therapie kann allein die Vorbereitung eines Arztbriefs sehr aufwendig sein. Hier werden die Vorteile eines integrierten IT-Systems besonders deutlich.

Durch die strukturierte Erfassung von Befunden in i.s.h.med können im Prozess der Arztbriefschreibung ganz gezielt Daten aus Vorbefunden übernommen werden: So ist es beispielsweise möglich, aus Befunden gezielt Zusammenfassungen und/oder Therapieempfehlungen automatisiert zu übernehmen und es können die umfassenden Gesamtbefunde als Beilagen angefügt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, Bilder in den Brief einzufügen und somit dem nachbehandelnden Arzt zur Verfügung zu stellen. Die im Arztbrief gespeicherten Informationen stehen ihrerseits bei der Erstellung des nächsten Briefes oder Befundes erneut zur Verfügung.

So schließt sich der Kreis im Prozess – bei einer Wiederaufnahme des Patienten können die hier gespeicherten Daten schnell wieder in andere Dokumente übertragen werden: strukturiert, als Freitext oder auch als Dokumentenbeilage – ohne langes Suchen!

IT-Sicherheit

Export von Patientendaten
Wichtige Daten der auf den einzelnen Stationen befindlichen Patienten werden periodisch aus dem KIS-System exportiert und in einer Verzeichnisstruktur verschlüsselt als PDFs abgelegt. Im Falle einer ungeplanten Nicht-Verfügbarkeit des zentralen KIS-Systems besteht die Möglichkeit, auf diese Dokumente lesend zuzugreifen und z.B. im Falle einer Evakuierung auch auszudrucken.

Disaster Recovery System
Mit Hilfe der Disaster Recovery Lösung wird eine separate Umgebung der produktiven SAP Zentralinstanz durch Replikation vorgehalten. Die Spiegelung geschieht dabei auf der Datenbank- und Dateisystem-Ebene. Weiterhin kann ein Replikationsnachlauf konfiguriert werden, um auf einen zuvor gelöschten oder manipulierten Datenbestand zugreifen zu können. Ein aktiviertes Disaster Recovery System stellt eine voll funktionsfähige Arbeitsumgebung zur Verfügung.
Das Disaster Recovery System kann entweder in einem zweiten Kunden-Rechenzentrum oder bei einem beliebigen Cloud-Provider installiert werden, wobei Letzteres die Möglichkeit eröffnet, auf die Produktivdaten auch dann noch zugreifen zu können, wenn die kundeneigene IT-Infrastruktur nicht mehr zur Verfügung steht.

Ausfallsystem
Auf das bereits beschriebene Disaster Recovery System aufbauend gibt es eine Lösung, die sicherstellt, dass während einer geplanten Downtime des Cerner i.s.h.med® KIS Produktivsystems weiterhin auf klinische Daten zugegriffen und klinische Prozesse abgebildet werden können. Nach Beendigung der Downtime können Daten und Dokumente, die im Notfallsystem erstellt wurden, in das Originalsystem zurückgeschrieben werden.

Single-Sign-On
Mit Hilfe einer Zwei-Faktor-Authentifizierung, z.B. Mitarbeiterausweis und Passwort, wird die Sicherheit der Patientendaten im KIS-System erhöht. Wird dies mit einer Single-Sign-On-Lösung kombiniert, besteht die Möglichkeit, einen schnellen Benutzerwechsel an einer Arbeitsstation oder das Mitnehmen offener Benutzersessions von einer Arbeitsstation zu einer anderen zu gewährleisten (Voraussetzung: Citrix oder WTS).

Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungsformen im Fall einer Epidemie

Zwei zentrale Forderungen des KHZG: Interoperabilität und IT-Sicherheit

Keine Förderung durch das KHZG bekommt, wer die Vorgaben der Interoperabilität und IT-Sicherheit in seiner Digitalstrategie nicht berücksichtigt. Auf syntaktischer Ebene hat i.s.h.med Interoperabilität mit seinen FHIR-Schnittstellen als Industriestandard für die Anbindung zertifizierter Drittlösungen an die zentrale ePA bereits umgesetzt. Mit dem international etablierten Terminologie-System SNOMED CT, das nach einer Pilotphase seit März 2020 in Deutschland ausgerollt wird, erfolgt nun auch die Umsetzung der semantischen Interoperabilität.
Weiterhin sieht das KHZG vor, pro Fördertatbestand 15 Prozent der Kosten für die IT-Sicherheit einzuplanen, hierzu zählen die Ausfall- und Datensicherheit sowie der Datenschutz. Ausdrücklich fördert das KHZG Konzepte für IT-Infrastrukturen, die mehrere Krankenhäuser miteinander vernetzen. Diese können sogar cloudbasiert sein, müssen also nicht auf lokalen Klinik-Servern aufsetzen.

Fristen und zeitlicher Rahmen des KHZG

Bis spätestens 30. September 2021 müssen Bedarfsmeldungen bei den jeweiligen Bundesländern eingereicht werden, bis Jahresende 2021 soll die Genehmigung der Förderanträge erfolgen. Häusern drohen Abschläge von bis zu 2 Prozent auf alle Patientenrechnungen, wenn sie sich bis zum Jahr 2025 nicht mit den digitalen KHZG-Kernthemen auseinandergesetzt haben.
Cerner unterstützt i.s.h.med-Kunden in drei Schritten bei den durch das KHZG festgelegten Förderoptionen: zunächst bei der Bedarfsanmeldung durch das Ermitteln des Bedarfs mittels Fragenkatalog zur Digitalisierungsgradanalyse, anschließend bei der Festlegung und Umsetzung der KIS-Ausbaustufen und schließlich bei der Messbarkeit der Ergebnisse. Mit dem Ziel, bis 2024 bereits eine große Strecke auf der Reise zum digitalen Krankenhaus gemeinsam bewältigt zu haben.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Förderantragstellung und Umsetzung. Sprechen Sie hierzu gerne Ihren zuständigen Cerner Vertriebsmitarbeiter an.

Den kompletten Gesetzestext können Sie unter diesem Link nachlesen.

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